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Euroweb - News finden Sie hier:
Der am 13.10.2011 am Landgericht Essen ausgehandelte Vergleich zwischen Euroweb und Herrn Michael Rüdel aus Bottrop ist nunmehr rechtskräftig geworden.
In diesem Vergleich hatte sich Euromedia auch zur Übernahme aller bis dahin entstandenen Gerichtskosten aus dem seit 2009 laufenden Verfahren verpflichtet.
Eingeschaltet worden waren wegen der von Euroweb - Mitarbeitern durchgeführten Cold-Calls das Landgericht Essen, danach das OLG Hamm und letztlich in der Hauptsache wieder das LG Essen, das unter Vorsitz von Richter Servas letztlich den Vergleich formulierte.
Das besondere an dem Vergleich war erstens die Tatsache, dass der Euroweb-Anwalt Alexander Feitzinger dem Klägervertreter Rechtsanwalt Dohrmann aus Bottrop nicht viel entgegenzusetzen hatte, eine Beweisaufnahme durch Anhörung der vor dem Saal wartenden Zeugen von ihm als nicht nötig erachtet wurde und dass er schliesslich sogar der Übernahme aller bis dahin entstandenen Gerichts - und Anwaltskosten zustimmte.
Die zweite bemerkenswerte Tatsache war die in dem Vergleich eingebaute strafbewehrte Schweigeverpflichtungserklärung für die Parteien.
Insgesamt beinhaltete der Vergleich den Betrag von 40 000 EURO, zu zahlen von Euroweb an den von Rechtsanwalt Dohrmann vertretenen Bottroper Unternehmer Michael Rüdel, plus die gesamten Verfahrens-Anwaltskosten, die mit ca 20 000 EURO angesetzt werden können.
Reaktion
referenzkunden.info
Lesenswert:
http://www.kanzlei-richter.com/spamabwehr-entscheidungen/lg-duesseldorf-einstweilige-verfuegung-wegen-cold-call.html
http://rechtsfreiezoneeuroweb.wordpress.com/2011/08/09/euroweb-verstost-gegen-gerichtsbeschluss-ordnungsmittelverfahren/
http://www.advokatis.de/recht_beratung/rechtsrat.php?r_id=301
http://www.berger-law-koeln.de/upload/1909014_1908484_einstweiligeverfugung2901201028o3510.pdf
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