Ausgegoogelt !!!!
Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !
Opfer
von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit
zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google -
auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an,
die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten
unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung
erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.
Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.
Beispielhaft
wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com
angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.
Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.
Ab
sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat
eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es
gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist,
ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen
und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder
nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die
Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer
breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Geklagt
hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit
einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen
Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der
deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt
hatte.
Noch nach 16 jahren verknüpfte das
Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen
des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen,
stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.
Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014
Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer
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